Fachgebiete

Familienrecht

Ihre Eheschließung ist nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht eine Ihrer folgenreichsten Lebensentscheidungen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages oder Ihres Lebenspartnerschaftsvertrages, der individuell für Sie die Wirkungen Ihrer Eheschließung sinnvoll regelt etwa durch eine Gütertrennung oder einen modifizierten Zugewinnausgleich.

Auf der anderen Seite kann die Trennung oder Scheidung eine der schwersten persönlichen und wirtschaftlichen Krisen Ihres Lebens bedeuten. Es gibt viel zu regeln: Umgangsrecht und Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens wie etwa Ihrer Immobilie, Aufteilung des Hausrates und der Ehewohnung sowie der Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich). Sie benötigen in dieser häufig emotional belasteten Situation die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der Experte im Familienrecht ist.

In beiden Lagen, so unterschiedlich sie auch sind, können Sie sich auf unsere sachkundige und engagierte Beratung und Vertretung sowie unser Einfühlungsvermögen verlassen.

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Spektrum des Familienrechts, wie

  • im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung oder Ihrer Gründung einer Lebenspartnerschaft, insbesondere zur Gestaltung Ihrer unterhalts- und vermögensrechtlichen Beziehungen

  • bei der Gestaltung Ihres Ehe- oder Partnerschaftsvertrages

  • im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, Ehescheidung oder Auflösung von Lebenspartnerschaften

  • bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umganges mit Ihren minderjährigen Kindern

  • bei der Regelung der Nutzung Ihrer Ehewohnung

  • bei der Auseinandersetzung Ihres Hausrates

  • im Unterhaltsrecht (Kindes-, Trennungs-, Geschiedenenunterhalt, Unterhaltsrecht nichtehelicher Mütter u. Väter, Elternunterhalt u.a.)

  • im Güterrecht, insbesondere im Zugewinnausgleich

  • bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung, insbesondere der Auseinandersetzung von Immobilien in gemeinsamem Eigentum

  • bei Ihrer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung gemeinsamer Unternehmen und Berufsausübungsgemeinschaften (Arztpraxen, Steuerberaterpraxen u.a.)

  • im Versorgungsausgleich (Aufteilung von Rentenansprüchen)

  • bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Falle von Kindesentführung

  • im Abstammungsrecht

  • im Adoptionsrecht

  • im Pflegschaftsrecht

Gemeinsamer Anwalt

In geeigneten Fällen empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten, den Ehepartner mit zu einer gemeinsamen Besprechung zu bringen, um möglichst eine gütliche Regelung ihrer Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen zu finden. Dabei muss beachtet werden, dass Rechtsanwälte in widerstreitenden Interessen nicht beide Parteien beraten oder vertreten dürfen. Zu Beginn des gemeinsamen Gespräches ist zu klären, welcher der beiden Ehepartner unser Mandant ist.

In solchen Fällen kann auch eine Mediation der richtige Weg sein, eine ausgewogene Regelung Ihrer Angelegenheiten zu finden. Gerne beraten wir Sie über beide Varianten.

Internetscheidung oder Online-Scheidung

Auch, wenn damit gelegentlich geworben wird: eine Internetscheidung oder Online-Scheidung gibt es in Deutschland nicht. Jede Scheidung findet vor dem zuständigen Familiengericht statt. Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einvernehmen über Fragen der Scheidungsfolgen wie über den Unterhalt, den Zugewinnausgleich, das Sorgerecht und das Umgangsrecht und wollen Sie auch den Versorgungsausgleich vertraglich regeln, so ist jeder Fachanwalt für Familienrecht und jede Fachanwältin für Familienrecht dazu in der Lage, Ihr Scheidungsverfahren auf wenige Wochen zu verkürzen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Wunsch nach einer schnellen Scheidung.

Medizinrecht

Die Beratung und Vertretung bei der Praxisgründung, beim Praxiskauf oder Praxisverkauf, beim Kauf oder Verkauf eines Praxisanteiles sowie bei der Gründung und Auflösung einer auch überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft, einer Gemeinschaftspraxis und eines Medizinischen Versorgungszentrums ist einer unserer Schwerpunkte im Arztrecht.

Dabei beraten wir Sie insbesondere auch über Schnittstellenprobleme aus den Bereichen des Steuerrechts, des Erbrechts und des Familienrechts.

Weiterer medizinrechtlicher Schwerpunkt ist die zivilrechtliche Arzthaftung. Gleich, ob es um den Schadenersatz oder das Schmerzensgeld bei einen Behandlungsfehler im engeren Sinne geht, bei einem Diagnosefehler, einer unterlassenen Befunderhebung oder einem Aufklärungsmangel: Das A und O der Arzthaftung ist die gründliche und sorgfältige Aufklärung des oftmals sehr komplexen medizinischen Behandlungsgeschehens. Darauf richten wir unser besonderes Augenmerk, denn, wie in kaum einem anderen Zivilprozess werden in der Arzthaftung Fälle weniger durch den Richter als vielmehr durch den Gutachter entschieden. Bereits zu Beginn unserer anwaltlichen Vertretung holen wir nach ausführlicher Besprechung mit Ihnen und gründlichem Studium der Behandlungsunterlagen ein medizinisches Sachverständigengutachtens ein. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und mit welchem Ziel wir in die zunächst außergerichtlichen Verhandlungen eintreten oder, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist. Während der Prozessführung hinterfragen wir erforderlichenfalls die vom Gericht eingeholten Gutachten, in der Regel ebenfalls mit medizinischer Unterstützung. Unsere Sorgfalt bei der medizinischen Sachverhaltsaufklärung hat sich bewährt.

Zu unserem medizinrechtlichen Leistungsspektrum gehört

  • das zivilrechtliche Arzthaftungsrecht

  • das Recht der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten, insbesondere Zulassungsfragen

  • das Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Hebammen)

  • das Vergütungsrecht der Heilberufe

  • das Gesellschaftsrecht der Heilberufe, insbesondere Beratung und Vertretung bei Gründung oder Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren

  • die Beratung und Vertretung bei Übertragung von Arztpraxen oder BAG-/MVZ-Anteilen

  • das Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen

  • die Erstellung und Registrierung von Patientenverfügungen

Erbrecht

Die individuelle Gestaltung Ihrer Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag oder die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) setzen solide Kenntnisse des Erbrechtes voraus.

Wir beraten und vertreten Sie gerne und beachten dabei selbstverständlich die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Familienrecht wie die Auswirkung des Güterstandes auf die Erbfolge, die Versorgung des Ehe- oder Lebenspartners, die Besonderheiten bei Patchworkfamilien u.v.m.

Hat ein Erbfall stattgefunden, nach welchem Sie Beratung zur Auslegung des Testamentes oder des Erbvertrages benötigen, soll die Wirksamkeit des Testamentes geprüft oder das Testament angefochten werden? Benötigen Sie juristische Hilfe bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf das Pflichtteil? Sie können sich auf unsere sachkundige und engagierte Beratung und Vertretung verlassen.

Zu unserem Leistungsspektrum gehört die

  • Beratung über die Erbfolge

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen

  • Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen

  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

  • Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteils und der Pflichtteilsergänzung

  • Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung

  • Nachlassverwaltung

Mediation

Aus Gerichtsverfahren geht in den meisten Fällen eine Seite als Gewinner und eine als Verlierer heraus.

Dies führt regelmäßig zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin angespannten Beziehung der Beteiligten. Hinzu kommt, dass der dem Streit zu Grunde liegende Konflikt vor Gericht nicht bearbeitet wird, so dass die nächste Auseinandersetzung vorprogrammiert ist. Besonders in den Fällen, in denen nach dem Rechtsstreit die Beziehung zueinander als Eltern, Familienmitglieder, Geschäftspartner oder Nachbarn aufrecht erhalten werden soll oder muss, ist deshalb ein Gerichtsverfahren häufig nicht das Mittel der Wahl.

Die Mediation soll als modernes und effektives Verfahren zur nachhaltigen Lösung von Konflikten einen Ausweg aus der Spirale des Streitens bieten. Anders, als in einem Gerichtsprozess übertragen die Beteiligten die Lösung Ihres Streitthemas nicht einem fremden Entscheider, sondern regeln ihre Angelegenheiten mit Hilfe des neutralen Mediators (Vermittlers) selbst. Dabei lässt die Mediation flexible und kreative Lösungen zu, die ein Gericht aufgrund seiner Bindung an die Parteianträge gar nicht anordnen kann.

 Ziel der Mediation ist es, den Blickwinkel der Streitenden so zu erweitern, dass diese gemeinsam mit Blick in die Zukunft eine Regelung finden können, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Im Zuge dessen wird der zugrunde liegende Konflikt herausgearbeitet und behandelt, um so eine dauerhafte Befriedung zu ermöglichen.

Die Mediation ist daher besonders geeignet, wenn Konflikte in dauerhaften Beziehungen wie zwischen Familienmitgliedern oder Berufspartnern auftreten. Außerdem wird der Streit in aller Regel deutlich schneller – innerhalb weniger Tage oder Wochen gegenüber einem monate- oder gar jahrelangen Gerichtsverfahren – und bereits hierdurch oft mit einem Bruchteil der Kosten beendet.