Medizinrecht Marburg - Kanzlei Dr. Rottmann

Medizinrecht

Die Beratung und Vertretung bei der Praxisgründung, beim Praxiskauf oder -verkauf, beim Kauf oder Verkauf eines Praxisanteiles sowie bei der Gründung und Auflösung einer - evtl. überörtlichen - Berufsausübungsgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums ist einer unserer Schwerpunkte im Arztrecht.

Dabei beraten wir Sie insbesondere auch über Schnittstellenprobleme aus den Bereichen des Steuerrechts, des Erbrechts und des Familienrechts.

Weiterer medizinrechtlicher Schwerpunkt ist die zivilrechtliche Arzthaftung. Gleich, ob es um den Schadenersatz oder das Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler im engeren Sinne geht, bei einem Diagnosefehler, einer unterlassenen Befunderhebung oder einem Aufklärungsmangel: Das A und O der Arzthaftung ist die gründliche und sorgfältige Aufklärung des oftmals sehr komplexen medizinischen Behandlungsgeschehens. Darauf richten wir unser besonderes Augenmerk, denn, wie in kaum einem anderen Zivilprozess werden in der Arzthaftung Fälle weniger durch den Richter als vielmehr durch den Gutachter entschieden. Bereits zu Beginn unserer anwaltlichen Vertretung holen wir nach ausführlicher Besprechung mit Ihnen und gründlichem Studium der Behandlungsunterlagen ein medizinisches Sachverständigengutachten ein. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und mit welchem Ziel wir in die zunächst außergerichtlichen Verhandlungen eintreten oder, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist. Während der Prozessführung hinterfragen wir erforderlichenfalls die vom Gericht eingeholten Gutachten, in der Regel ebenfalls mit medizinischer Unterstützung. Unsere Sorgfalt bei der medizinischen Sachverhaltsaufklärung hat sich bewährt.

 

Zu unserem medizinrechtlichen Leistungsspektrum gehört

  • das zivilrechtliche Arzthaftungsrecht

  • das Recht der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten, insbesondere Zulassungsfragen

  • das Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Hebammen)

  • das Vergütungsrecht der Heilberufe

  • das Gesellschaftsrecht der Heilberufe, insbesondere Beratung und Vertretung bei Gründung oder Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren

  • die Beratung und Vertretung bei Übertragung von Arztpraxen oder BAG-/MVZ-Anteilen

  • das Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen

  • die Erstellung und Registrierung von Patientenverfügungen